Fortbildungspflicht (Fassung vom 09.12.2009)

Laut unserer Berufsordnung (§ 15) sind alle Psychotherapeuten, die ihren Beruf ausüben, verpflichtet, entsprechend der Fortbildungsordnung ihre beruflichen Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln, sowie ihre Fortbildungsmaßnahmen auf Verlangen der Kammer nachzuweisen. weiterlesen

Fortbildungspflicht für Angestellte - Erläuterungen der BPtK

Regelungen zur Fortbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Krankenhaus. Ausführliche Informationen für die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammern (Version vom 25. mai 2009) weiterlesen

Fortbildungspflicht für angestellte PsychotherapeutInnen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue bundeseinheitliche Regeln für die Fortbildung von Psychotherapeuten in Krankenhäusern beschlossen. Rückwirkend zum 01.01.2009 müssen im Krankenhaus tätige psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, gleich Ihrer ärztlichen Kollegen, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer veranlasst nach Prüfung der eingereichten Fortbildungsunterlagen der im Krankenhaus tätigen psychologischen PsychotherapeutInnen die Ausstellung des Fortbildungszertifikates. weiterlesen

Rechtliches

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V weiterlesen

Aufbau eines Krisenteams der Unfallkasse Brandenburg im Falle eines Großschadensereignisses

Informations- und Weiterbildungsveranstaltung in Frankfurt am 13.06.2012 weiterlesen

Gestufte Versorgungsansätze in der Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten

OPK-Veranstaltung am 11. Oktober 2012, 11.00 bis 17.30 Uhr, im Mediencampus in Leipzig weiterlesen
 
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