Versorgungswerk der OPK
Allgemeine Informationen zum Versorgungswerk erhalten Sie auf der Homepage des PTV NRW.
Zur Klärung Ihrer individuellen Fragen steht Ihnen ein telefonischer Auskunfts- und Beratungsdienst unter 0211-1793690 zur Verfügung.
In allen OPK-Ländern wurden Informationsveranstaltungen gemeinsam mit den Vertretern des PTV für die OPK-Mitglieder durchgeführt. Die Präsentation der Veranstaltungen finden Sie hier (PDF 362 kB).
Für die Mitglieder der OPK zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der "Regelungen über die Zugehörigkeit der Mitglieder der OPK zum PTV" (= sog. Gründungsmitglieder) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich für oder gegen das Versorgungswerk zu entscheiden. Gründungsmitglieder, die am 1. Juli. 2010 jünger als 40 Jahre waren, werden Pflichtmitglied und können auf Antrag von der Mitgliedschaft ohne weitere Nachweise befreit werden. Gründungsmitglieder, die zum Stichtag älter als 40 Jahre waren, werden nicht Mitglied, können aber die Pflichtmitgliedschaft beantragen. Die Frist für die Ausübung der Wahlmöglichkeiten für Gründungsmitglieder betrug 6 Monate und endete demgemäß zum 31.12.2010.

