Curriculare Fortbildungen

Die OPK hat als curriculare Fortbildungen die Psychoonkologie, Psychotraumatherapie und Sachverständigentätigkeit in Richtlinien geregelt, um diese Spezialisierungen zu fördern und fachliche Standards zu setzen. Sie können sich hier eine Fortbildungsqualifikation durch die Kammer anerkennen lassen, wenn Sie die Anforderungen erfüllen und sich außerdem in die speziellen Listen eintragen.

Sachverständigentätigkeit

Die OPK bietet regelmäßig Module aus dem Curriculum Sachverständigentätigkeit an. Die aktuellen Veranstaltungstermine finden Sie hier.

Die Richtlinie „Sachverständige OPK"  regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fortbildungsqualifikation sowie die Aufnahme in die Sachverständigenlisten. Dafür müssen mindestens 80 Unterrichtseinheiten strukturierte theoretische Fortbildung und 3 selbst erstellte Gutachten (Praxismodul) vorgelegt werden. 

Für die theoretische Qualifizierung muss zunächst das Grundlagenmodul nachgewiesen werden und zusätzlich ein Spezialisierungsmodul in mindestens einem der folgenden Rechtsgebiete: 

• Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
• Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage
• Familienrecht und KJHG
• Sozialrecht
• Zivilrecht und Verwaltungsrecht

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Nachweise über die Teilnahme am Grundlagenmodul, mindestens einem Spezialisierungsmodul sowie am Praxismodul gemäß unserer Richtlinie bei. Die Gebühr für den Antrag beträgt 100,00 EUR. 

Zum Antrag

Psychotraumatherapie

Die OPK bietet regelmäßig Module aus dem Curriculum Psychotraumatherapie an. Die aktuellen Veranstaltungstermine finden Sie hier

Die Richtlinien „Psychotraumatherapie Erwachsene OPK“ und „Psychotraumatherapie Kinder und Jugendliche OPK“ umfassen 120 Unterrichtseinheiten strukturierte theoretische und praktische Fortbildung. Dazu gehören vertiefte Kenntnisse in Diagnostik und Intervention bei einfachen (non-komplexen) und komplexen Traumafolgestörungen, Akut- und Kriseninterventionen und Methoden und Techniken zur Stabilisierung, Affektregulation sowie Ressourcenaktivierung. Integriert sind außerdem Psychohygiene/Selbsterfahrung und 3 bestätigte supervidierte Behandlungsfälle. 

Ausschließlich PP/KJP können die Anerkennung der Fortbildungsqualifikation beantragen und auf Wunsch in die Liste der OPK „Psychotraumatherapie“ aufgenommen werden. 

Bitte beachten Sie die Hinweise für den „Nachweis EMDR Qualifikation zur Vorlage bei den zuständigen KVen“ auf Seite 3 des Antrags, wenn Sie sich dafür interessieren. Die Gebühr für den Antrag beträgt 100,00 EUR.


Zum Antrag ERW         Zum Antrag KiJu

Psychoonkologie

Die Richtlinie „Psychoonkologie OPK" umfasst 100 Unterrichtseinheiten strukturierte theoretische und praktische Fortbildung. Neben der Vermittlung von medizinischen und psychoonkologischen Grundlagen sowie relevanten Kenntnissen der Versorgungsstrukturen liegt der Fokus auf der Vermittlung von spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in Diagnostik und Intervention. So sollen Theorie und Praxis durch kontinuierliche Fallarbeit und Selbsterfahrung verknüpft werden. KJP können aus den einzelnen Themenbereichen für sie spezifische oder adaptierte Themen wählen.

Für die Anerkennung der Fortbildungsqualifikation „Psychoonkologie OPK“ müssen außerdem Nachweise von drei eigenen Fällen der Behandlung von KrebspatientInnen durch strukturierte Darstellung vorgelegt werden. Die Gebühr für den Antrag beträgt 100,00 EUR.

Zum Antrag

Antragseinreichung

Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag zur Anerkennung Ihrer Fortbildungsqualifikation/en und die Eintragung in die speziellen Listen mit allen Nachweisen an:

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Goyastraße 2d
04105 Leipzig

Für Fragen stehen wir Ihnen zu den telefonischen Sprechzeiten der Geschäftsstelle unter 0341 - 462 432 0 zur Verfügung.