Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. Die PSNV-Maßnahmen gliedern sich in:
psychische Erste Hilfe
psychosoziale (Akut-)Hilfen
heilkundliche Interventionen.
Die PSNV hilft in kritischen Lebenssituationen, mit der Belastung zurecht zu kommen. Sie zielt dabei auf die Bewältigung kritischer Ereignisse und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene ab.

Die Strukturen der PSNV werden angeboten für:
- Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene
- Zeugen und/oder Vermissende
- Einsatzkräfte (Feuerwehr & Polizei) nach schweren Unglücken und Notfällen
mit dem Ziel der:
- Prävention und Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen
- Aktivierung von Ressourcen
- Angemessenen Behandlung von Traumafolgestörungen und einsatzbezogenen psychischen Fehlbeanspruchungen
- überwiegend in der mittel- und langfristigen Versorgung (ab 48 - 72 Stunden nach dem Ereignis)
- bei besonderen Gelegenheiten wie Gedenk- bzw. Jahresfeiern
- in der Regel in der eigenen Praxis. Sollten diese durch Großschadensereignisse in Mitleidenschaft gezogen worden sein (z.B. Flutkatastrophen) auch in Räumlichkeiten, die extra hierfür zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Krankenhäusern.
Ihre Aufgabe als PsychotherapeutIn
In Ausnahmefällen kann der Einsatz in der Akutphase notwendig sein. In der Regel kommen Sie jedoch erst in der mittel- und langfristigen Versorgung zum Einsatz. Dabei benötigen wir Ihre Unterstützung bei der Versorgung Betroffener. Wir führen deshalb sogenannte „Notfalllisten“, auf die Sie sich bei Interesse gerne eintragen lassen können. Sie erklären damit Ihre Bereitschaft, im Bedarfsfall als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Das kann für Sie bedeuten:
- kurzfristige Bereitstellung ambulanter Angebote (z. B. von Sprechstundenterminen und Akutpsychotherapien) - Einsätze erfolgen in der Regel nicht direkt am Unfallort
- Teilnahme an Fortbildungen
- Aufrufe zur Unterstützung erfolgen ausschließlich über die OPK
Soziale und finanzielle Hilfen im Katastrophenfall
Das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) regelt Leistungen für Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis – z.B. Gewalt, Terror, Krieg oder Impfschäden – gesundheitlich beeinträchtigt wurden. Diese beinhalten u.a. Schnelle Hilfen, psychosoziale Betreuung sowie die Versorgung an Traumaambulanzen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in Katastrophenfällen wichtige Aufgaben, insbesondere zum Schutz und zur Unterstützung von Einsatzkräften, Ersthelfern sowie betroffenen Versicherten. Dazu gehören u.a. die medizinische Versorgung und Rehabilitation.
Psychotherapeutische Versorgung nach dem Anschlag in Magdeburg
Die OPK führte nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg insgesamt vier online-Veranstaltungen zum Thema Psychotherapeutische Versorgung nach Großschadensereignissen durch. Die Videos der Vorträge sowie die Präsentationen und weiterführende Materialien haben wir für Sie bereitgestellt.

Veröffentlichungen
Hier haben wir Ihnen wichtiges Informationsmaterial und Broschüren zusammengestellt:

News zum Thema PSNV
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