Fortbildung

Alle Kammermitglieder müssen sich regelmäßig fortbilden, um ihre Kompetenz zu erhalten, weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Dies gewährleistet eine hochwertige Patientenversorgung.

Die Fortbildungsinhalte sollten sich aus Theorie, praktisch-klinischer Tätigkeit sowie Reflexion der psychotherapeutischen Tätigkeit zusammensetzen. Die Fortbildung kann unter anderem erfolgen durch:

  • Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Symposien und Vorträgen
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Supervision, Intervision, Qualitätszirkel, Fallkonferenzen
  • Mediengestützte Fortbildungen
  • Selbststudium durch Fachliteratur/Lehrmittel
  • Lehr- und Referententätigkeiten oder Autorenschaft

Die OPK ist unter anderem zuständig für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und ihre Bewertung mit Punkten. Zudem stellt sie für Sie auf Antrag ein Fortbildungszertifikat aus, mit dem Sie die Erfüllung der Fortbildungspflicht belegen können.

Die Fortbildung der Kammermitglieder wird durch die Fortbildungsordnung (FO OPK) geregelt.

Fortbildungsverpflichtung

Alle Mitglieder der OPK, die ihren Beruf ausüben, sind nach § 15 Berufsordnung OPK zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen sich in dem Umfang beruflich fortbilden, der zur Erhaltung und Entwicklung der für ihre Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig ist. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht kann durch das Fortbildungszertifikat nachgewiesen werden.

Fortbildungskonto (Punktekonto)

Die OPK führt für ihre Mitglieder ein kostenloses Punktekonto über die absolvierten Fortbildungsveranstaltungen.

Über unser Online Formular können Sie Ihr Punktekonto anfordern und/oder uns Ihre besuchten Fortbildungsveranstaltungen zur Registrierung auf Ihrem Punktekonto übersenden. Wir empfehlen Ihnen, uns mindestens einmal im Jahr Ihre Fortbildungsveranstaltungen zu übersenden. 

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Fortbildungszertifikat

Das Fortbildungszertifikat der OPK ist die Bestätigung über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung. Es wird auf Antrag ausgestellt, wenn Sie innerhalb eines der Antragstellung vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren (Nachweiszeitraum) mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen können. Nutzen Sie bitte dafür das entsprechende Formular.

 

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Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

Die OPK ist für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig, wenn diese in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie Thüringen stattfinden. Für Fortbildungsangebote der Kategorie D und Online-Veranstaltungen ist sie zuständig, wenn der Anbieter hier seinen Sitz hat.

Intervisionsgruppen

Unter Intervision versteht man Fallbesprechungen in einer kollegialen Kleingruppe, die sich regelmäßig trifft. Alle Mitglieder der Gruppe können in den Sitzungen ein Behandlungsproblem aus der Praxis in anonymisierter Form vorstellen.

Voraussetzungen für die Anerkennung einer Intervisionsgruppe sind:

  • Antragstellende sind OPK-Mitglieder.
  • Für jede Gruppe wird eine Gruppenleitung benannt (i.d.R. die/der Antragstellende).
  • Die Gruppe besteht aus mindestens 3 ständigen Mitgliedern, wobei davon mind. 2 Mitglieder einer Psychotherapeutenkammer sind. Zusätzlich können Angehörige anderer Berufe an der Intervisionsgruppe teilnehmen.
  • Die Anzahl der Treffen beläuft sich i.d.R. auf mindestens 1 Treffen pro Quartal bzw. mindestens 4 Treffen im Kalenderjahr.
  • Die Treffen müssen im Zuständigkeitsbereich der OPK stattfinden.
  • Online-Treffen sind zulässig, jedoch soll mindestens ein Treffen im Jahr in Präsenz stattfinden.

Der früheste mögliche Akkreditierungsbeginn ist der Folgetag des Eingangs des Antrages in der Geschäftsstelle der OPK.

Antragsformular

Fortbildungsveranstaltungen

Fortbildungsveranstaltungen können vor ihrer Durchführung auf Antrag von der OPK akkreditiert werden, wenn die Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK  erfüllt werden.

Näheres zur Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen und über das Akkreditierungsverfahren finden Sie in den Durchführungsbestimmungen.

Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung mit Fortbildungspunkten. Fortbildungsveranstalter können öffentlich auf die Akkreditierung durch die OPK hinweisen und Teilnahmebescheinigungen mit Fortbildungspunkten ausstellen.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag 4 – 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein, damit er rechtzeitig bearbeitet werden kann. 

Eine rückwirkende Akkreditierung ist nicht möglich.

 

 

 

 

 


Antragsformular

Veranstalter

Auf Antrag können Fortbildungsveranstalter zeitlich befristet akkreditiert werden, sofern sie die Gewähr dafür bieten, dass unter ihrer Trägerschaft Fortbildungsinhalte, Art der Durchführung, durchführende Personen und die eingesetzten Evaluationsmethoden den Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK entsprechen. Sie müssen der OPK ihre Veranstaltungen regelmäßig melden. Akkreditierte Fortbildungsveranstalter sind berechtigt, auf die Akkreditierung öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Teilnahmebestätigungen auszustellen.

Näheres zur Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen und über das Akkreditierungsverfahren finden Sie in den Durchführungsbestimmungen.

Supervision

Die Supervision soll die Reflexion des eigenen berufsbezogenen Handelns anregen und so die Qualität psychotherapeutischer Tätigkeit sichern und verbessern. Supervisionen werden von Supervisorinnen/Supervisoren geleitet, die eine entsprechende Qualifikation oder Zusatzausbildung haben. Inhalte können zum Beispiel konkrete Fallkonstellationen oder die Rollen- und Beziehungsdynamik in der psychotherapeutischen Arbeit sein.

Die OPK erkennt auf Antrag Supervisorinnen/Supervisoren für die Fortbildung an, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen über eine Approbation als PP/KJP oder eine Approbation als PT mit einer Fachgebietsbezeichnung verfügen oder psychotherapeutisch weitergebildete Ärztinnen oder Ärzte sein.
  • Wer eine verfahrensspezifische Supervision erteilt, muss über einen Aus- und/oder Weiterbildungsabschluss in demjenigen Verfahren verfügen, in dem die Supervision erteilt wird. Falls die Supervision in einem Spezialgebiet stattfindet, muss die Supervisorin/der Supervisor über besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Spezialgebiet verfügen.
  • Sie müssen nach Abschluss der psychotherapeutischen Aus- oder Weiterbildung mehrjährig psychotherapeutisch tätig sein.
  • Sie sollen parallel zu ihrer supervisorischen Tätigkeit auch in relevantem Umfang psychotherapeutisch tätig sein.
  • Sie müssen persönlich geeignet sein.

Anerkannte Supervisorinnen/Supervisoren der OPK für die Fortbildung sind berechtigt, für ihre Supervisionen Fortbildungspunkte zu vergeben. Hier finden Sie das Antragsformular.

Fragen zur Fortbildungsverpflichtung

Fragen zum Punktekonto

Fragen zum Fortbildungszertifikat

Allgemeine Themen