Um einen ersten Termin bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten zu bekommen, können Sie direkt in deren Praxis anrufen. Es gibt Sprechzeiten, zu denen die Praxen telefonisch erreichbar sind. Diese Sprechzeiten finden Sie auf den Internetseiten der PsychotherapeutInnen oder als Nachricht auf deren Anrufbeantworter. In dieser telefonischen Sprechzeit können Sie einen ersten Gesprächstermin vereinbaren. Dafür brauchen Sie keine Überweisung.
Bitte nutzen Sie dafür folgende Angebote der Terminservicestelle sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes.
Terminservicestellen
Alternativ können Sie - wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind - auch die Terminservicestelle nutzen. Diese erreichen Sie in Ihrem Bundesland unter Telefon 116117 oder unter 116117-termine.de.
Bitte beachten Sie: es wird lediglich ein Erstgespräch vermittelt, kein Therapieplatz.
Kassenärztliche Vereinigungen
Die Adresse von psychotherapeutischen Praxen können Sie auch auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen suchen. Diese finden Sie unter der Arzt- und Psychotherapeutensuche in Ihrer Region:
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Privatpraxen
PsychotherapeutInnen mit einer Privatpraxis verfügen nicht über einen sogenannten Kassensitz. Sie bieten Psychotherapie für Selbstzahlende, Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und gesetzlich Versicherte über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren an. Informationen zum Kostenerstattungsverfahren entnehmen Sie bitte der Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ unter dem Abschnitt „Wer zahlt - Anträge und Kosten“.
In den folgenden Listen finden Sie die Kontaktdaten zu Privatpraxen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
PsychotherapeutInnen mit besonderen Spezialisierungen
In dieser Übersicht finden Sie Kontaktdaten von PsychotherapeutInnen, die über eine durch die OPK anerkannte Spezialisierung verfügen:
… umfasst die psychotherapeutische Behandlung von PatientInnen mit chronischen Schmerzen.
… ist die Behandlung von Traumafolgestörungen. Darunter versteht man alle psychischen Störungen und Krankheiten, die in Folge eines Ereignisses auftreten können, das als traumatisch erlebt wurde.
| Brandenburg | Mecklenburg-Vorpommern | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Thüringen |
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… umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von PatientInnen mit erworbenen Hirnschädigungen unter Einbezug ihrer familiären und beruflichen Situation.
… sind PsychotherapeutInnen mit besonderer fachlicher Expertise, die im Auftrag von z. B. Gerichten, Behörden oder Versicherungen Gutachten zu spezifischen Sachfragen erstellen, um eine fachlich fundierte Entscheidungsfindung zu unterstützen. Diese Expertise kann in folgenden Bereichen vorliegen: