Kammerversammlung

Die Kammerversammlung ist die demokratische Vertretung der OPK-Mitglieder und beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kammer.

Alle fünf Jahre wählen die Kammermitglieder die Vertreterinnen und Vertreter ihres Bundeslandes für die Kammerversammlung. Sie besteht aus 35 Mitgliedern - sieben pro Bundesland. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand und die Mitglieder der Ausschüsse sowie die Bundesdelegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag aus ihrer Mitte.

Kammerversammlungsmitglieder

NameVersorgungsfeld, Verfahren
Luisa BaierErwachsene, TP
Dr. Klemens FärberErwachsene, TP/AP
Nils FladererKinder und Jugendliche, TP
Jürgen GolombekErwachsene, TP/AP
Cathleen GottbehütErwachsene, VT
Rommy Gräbitz-La RosaKinder und Jugendliche, VT
Dr. Dietmar SchröderErwachsene, VT

Aufgaben der Kammerversammlung

  • Beschlussfassung über Änderungen oder Neufassungen von Hauptsatzung, Ordnungen und Richtlinien
  • Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands
  • Abstimmung über strategische Entscheidungen der Kammer
  • Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  • Beschlussfassung des Wirtschaftsplans
  • Beratung über die Positionen der Kammer
  • Wahl des Vorstandes, der Ausschüsse und Bundesdelegierten zum DPT nebst Ersatzdelegierten
  • Bildung von nicht-ständigen Ausschüssen

Diese Aufgaben gewährleisten eine demokratische, transparente und fachlich fundierte Selbstverwaltung. Die Kammerversammlung trifft sich zweimal im Jahr. Die Sitzungen der Kammerversammlung sind für Kammermitglieder öffentlich.

Termine der nächsten Kammerversammlungen