Elektronische Patientenakte ab 1. Oktober verpflichtend für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer

Die elektronische Patientenakte, die am 29. April 2025 für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser auf zunächst freiwilliger Basis bundesweit eingeführt wurde, ist zum 1. Oktober 2025 für alle LeistungserbringerInnen verpflichtend.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass bestehende Probleme mit dem Datenschutz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden sollen. Ein wichtiger Punkt konnte bereits geklärt werden: Die ePA von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren muss nicht befüllt werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dem Entgegenstehen. Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist nun zusätzlich eine gesetzliche Regelung vorgesehen, dass die Befüllungspflicht entfallen soll, wenn bei PatientInnen erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen. LeistungserbringerInnen sollen in diesen Fällen die Gründe für eine Nichtbefüllung nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren. Aus Sicht der BPtK ist diese gesetzliche Regelung unbedingt erforderlich, damit PsychotherapeutInnen die Befüllung der ePA im Interesse ihrer PatientInnen optimal umsetzen können. Die BPtK wirbt dafür, dass der Bundestag diese wichtige gesetzliche Klausel nun beschließt.
Darüber hinaus hält es die BPtK auch für dringend erforderlich, den Schutz von PatientInnen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in vollem Umfang zu gewähren. Aus Sicht der BPtK muss deshalb eine Lösung für die von der Krankenkasse in die ePA eingestellten Abrechnungsdaten gefunden werden. Denn auch aus den Abrechnungsdaten können sensible Informationen zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen hervorgehen.
Um PsychotherapeutInnen bei der Beratung ihrer PatientInnen und Sorgeberechtigten bei Fragen zur ePA zu unterstützen, hat die BPtK vor einigen Monaten eine Praxis-Info für PsychotherapeutInnenund – ergänzend dazu – weitere Informationsblätter herausgegeben. Diese Informationsblätter gibt es in verschiedenen Versionen: für erwachsene PatientInnen, für Jugendliche ab 15 Jahren und für Sorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre. Alle Informationsblätter sind auch in einfacher Sprache verfügbar.