Honorarkürzungen für Psychotherapie wären ein destruktives Signal

Gegenwärtig kursieren viele Informationen zu den Bestrebungen der Krankenkassen, die Honorare für alle psychotherapeutischen Leistungen pauschal um zehn Prozent abzuwerten. Die OPK möchte Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Fakten informieren.
Ein offizieller Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) aus der Sitzung am 21. Januar 2026 bestätigt eine „Überprüfung“ der Vergütung zentraler psychotherapeutischer Leistungen. Eine Beschlussfassung dazu wird für die nächste Sitzung des BAs am 11. März 2026 angestrebt mit Wirkung zum 01. April 2026. Der BA ist ein gemeinsames Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen. In ihm sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft (KBV) sowie der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zu gleichen Teilen.
Fakt ist, dass die Bundespsychotherapeutenkammer in die vertraulichen Verhandlungen im Bewertungsausschuss nicht eingebunden ist.
OPK-Präsident Dr. Gregor Peikert sagt dazu: „Falls es zutreffen sollte, dass der GKV-Spitzenverband die Psychotherapie-Honorare drastisch absenken möchte, wäre das ein destruktives Signal. Es würde bedeuten, dass in den Augen der GKV Psychotherapie weniger wert ist als andere Leistungen und dass man an der Behandlung psychisch kranker Menschen zuerst sparen kann. Ich hoffe sehr, dass die Verhandler im Bewertungsausschuss Vernunft und Augenmaß walten lassen.“