Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Mit dem Erhalt der Approbation können Sie mit der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung beginnen. Sie dauert mindestens 5 Jahre und findet grundsätzlich in hauptberuflicher, vergüteter Tätigkeit statt. Es müssen je 2 Jahre im stationären und ambulanten Versorgungsbereich abgeleistet werden. 1 Jahr kann frei gewählt und auch im institutionellen Bereich abgeleistet werden.

Wichtig: Die Weiterbildung besteht in psychotherapeutischer Tätigkeit unter Supervision an von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten unter der Anleitung von zugelassenen Weiterbildungsbefugten sowie Theorie und Selbsterfahrung. 

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können zuerst eine Gebietsweiterbildung absolvieren, die zur Anerkennung als Fachpsychotherapeutin/Fachpsychotherapeuten führt. 

Die Weiterbildung kann in drei Gebieten erfolgen:

  • Psychotherapie für Erwachsene im wissenschaftlich anerkannten Verfahren
  • Psychotherapie für Kinder und Jugendliche im wissenschaftlich anerkannten Verfahren
  • Neuropsychologische Psychotherapie

Wissenschaftlich anerkannte Verfahren sind Analytische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie

Wichtig: Die Gebietsweiterbildung begrenzt die eigene psychotherapeutische Tätigkeit auf dieses Gebiet. An sie kann eine Bereichsweiterbildung angeschlossen werden.

Mit der Bereichsweiterbildung werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in weiteren Verfahren, in spezialisierten psychotherapeutischen Methoden oder in besonderen Anwendungsbereichen erworben. Ihr erfolgreicher Abschluss führt zur „Zusatzbezeichnung“. Diese darf nur zusammen mit einer Gebietsbezeichnung („Fachpsychotherapeutin/Fachpsychotherapeut für…“) geführt werden. Die Bereichsweiterbildung erweitert das eigene Gebiet nicht. 

Bereichsweiterbildungen sind:

  • Als zusätzliches Verfahren im eigenen Gebiet
    • Analytische Psychotherapie 
    • Systemische Therapie  
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • Verhaltenstherapie
  • Spezielle Schmerzpsychotherapie
  • Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
  • Sozialmedizin

Die Weiterbildung wird mit einer mündlichen Prüfung bei der OPK abgeschlossen, wenn alle Weiterbildungsinhalte und -zeiten erfüllt wurden. Die Abschlussprüfung findet vor einer Prüfungskommission statt und dauert mindestens 30 Minuten.

FAQ