Die Weiterbildung findet grundsätzlich an Weiterbildungsstätten unter der verantwortlichen Leitung von der OPK für die Weiterbildung befugten Kammermitglieder statt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte und –befugte sind in der Weiterbildungsordnung PT geregelt.
Wenn Sie eine Zulassung als Weiterbildungsstätte und/oder Weiterbildungsbefugte anstreben müssen Sie zum einen verdeutlichen, wie die Stätte als psychotherapeutische Versorgungseinrichtung arbeitet. Zum anderen muss dargestellt werden, wie die Weiterbildung dort gestaltet und konzipiert wird. Dazu gehören auch Informationen zu den an der Weiterbildung beteiligten Personen.

Anforderungen Weiterbildungsstätten
Die Weiterbildungsstätte muss die in der WBO PP/KJP gestellten zeitlichen, inhaltlichen, personellen und materiellen Anforderungen erfüllen und eine strukturierte Weiterbildung vorhalten können.
Sie muss dafür u.a. sicherstellen, dass
- für den von ihr durchgeführten Weiterbildungsabschnitt die erforderliche theoretische Qualifizierung, Supervision und Selbsterfahrung einschließlich des hierfür erforderlichen Personals vorgehalten werden,
- Patientinnen und Patienten in so ausreichender Zahl und Art behandelt werden, dass sich die Weiterzubildenden mit der Feststellung und Behandlung der für den Bereich typischen Störungen und Krankheiten ausreichend vertraut machen können,
- Personal und Ausstattung vorhanden sind, um den Erfordernissen und der Entwicklung der Psychotherapie Rechnung zu tragen und
- die Weiterbildungsdokumentation im Logbuch ermöglicht wird.
Anforderungen Weiterbildungsbefugte
Weiterbildungsbefugte verantworten die inhaltliche Gestaltung der Weiterbildung und sind zentrale Ansprechperson für die Kammer. Sie sind fachlich und persönlich geeignet und leiten die Weiterbildung persönlich. Befugte planen den Fortgang der Weiterbildung, führen Zwischenstandsgespräche und dokumentieren erworbene Kompetenzen und Zeiten im Logbuch.
Weiterbildungsbefugte sind
- Kammermitglieder
- Weisungsbefugt gegenüber den PtW
- Entsprechend fachkundig/führen die Zusatzbezeichnung
- Mehrjährig (i.d.R 3 Jahre) im Gebiet/Bereich tätig
- Mehrjährig in der psychotherapeutischen Aus- Fort- oder Weiterbildung tätig
Legen Sie dazu bitte Ihre Nachweise/Qualifikationen und einen Kurzlebenslauf vor.
Für hinzugezogene Supervisorinnen/Supervisoren und Selbsterfahrungsleiterinnen/Selbsterfahrungsleiter gelten prinzipiell die gleichen Anforderungen. Jedoch können diese auch entsprechend psychotherapeutisch qualifizierte ärztliche Kolleginnen und Kollegen sein.
Anforderungen Weiterbildungsinstitute
Voraussetzung für eine Zulassung als „Weiterbildungsinstitut OPK“ eine Zulassung als Weiterbildungsstätte in einem Gebiet und einem anerkannten Psychotherapieverfahren. Zusätzlich muss ein Weiterbildungsinstitut über die Weiterbildung an der eigenen Weiterbildungsstätte hinaus auch in der Lage sein, für andere Weiterbildungsstätten curricular weiterbildungsstättenübergreifend die gesamte geforderte Theorie und ggf. auch die Supervision und/oder Selbsterfahrung in diesem anbieten können. Dafür muss auch ausreichend fachlich qualifiziertes Personal vorhanden sein, das im Rahmen der Zulassung geprüft wird.
Das Weiterbildungsinstitut kann dann als Kooperationspartner für eine andere Weiterbildungsstätte sicherstellen, dass zu dem dort durchgeführten Weiterbildungsabschnitt die erforderliche theoretische Weiterbildung, die Supervision und die Selbsterfahrung vorgehalten wird. Es bedarf dann keiner gesonderten Prüfung durch die OPK mehr, sondern lediglich die Vorlage des Kooperationsvertrages, aus dem hervorgeht, welche Teile in welchem Umfang durch das Weiterbildungsinstitut abgedeckt werden.