Sie müssen sich innerhalb eines Monats schriftlich anmelden, wenn Sie
- Ihre Approbation erhalten haben,
- eine berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet der OPK aufnehmen oder
- Ihren Hauptwohnsitz in das Zuständigkeitsgebiet der OPK verlegen und Ihren Beruf nicht ausüben.
Sie müssen sich in diesen Fällen anmelden unabhängig davon, ob Sie bereits Mitglied in einer anderen Heilberufekammer sind.
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Meldeunterlagen aus und senden diese an uns zurück. Bitte legen Sie eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde oder Erlaubnis zur Berufsausübung und ggf. der Promotionsurkunde bei.
Sie können sich auch persönlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu unseren Sprechzeiten in der Geschäftsstelle anmelden und die Originale vorlegen. Wir erstellen dann selbst Kopien für unsere Unterlagen.
Sollten Sie von einer anderen Kammer zu uns wechseln, können Sie auch die Übermittlung Ihrer Unterlagen von dort an uns veranlassen.
Die relevanten Ordnungen zu Ihrer Mitgliedschaft finden Sie unter Rechtliches.