Ein schlechter Tag für die Psychotherapie

Bild: kieferpix/iStock
Mit großer Sorge hat die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) zur Kenntnis genommen, dass der Deutsche Bundestag am 10.07.2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet hat. „Für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist heute ein schlechter Tag“ sagt OPK-Präsident Peikert. „Das Gesetz markiert eine Trendwende. War es in den letzten Jahren gelungen, die psychotherapeutische Versorgung auch in Ostdeutschland allmählich zu verbessern, hat sich der Gesetzgeber nun für die Begrenzung und Einschränkung der Psychotherapie entschieden. Dies ist sehr bedauerlich und ärgerlich.“
Es bleibt nun abzuwarten, wie groß der Schaden für die psychotherapeutische Versorgung tatsächlich wird. Ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen soll negative Folgen des Gesetzes leicht abmildern – aber erst nach der parlamentarischen Sommerpause abgestimmt werden. Fest steht bereits jetzt, dass das Vertrauen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tief erschüttert ist, mit Behandlungen gesetzlich Krankenversicherter auch zukünftig ihre berufliche Existenz zu sichern.
BPtK fordert dringend Korrekturen
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke äußert sich zur Verabschiedung des GKV-BStabG:
„Bundestag und Bundesrat haben heute gravierende Einschnitte in die ambulante Versorgung beschlossen. Das GKV-BStabG wird die psychotherapeutische Versorgung spürbar verknappen und gefährden. Die BPtK bekennt sich zum Ziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren, ohne die Versorgung zu destabilisieren. Aber dieses Gesetz gefährdet die wirtschaftlichen Grundlagen psychotherapeutischer Praxen. Die Budgetierung und die ersatzlose Streichung der Angemessenheitsprüfung sind ein Affront gegen freiberufliche Praxen, die jeden Tag vor Ort für Menschen mit psychischen Erkrankungen da sind. Budgetierung deckelt Behandlungskapazität und führt unausweichlich zu erheblichen Versorgungseinbußen: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten. Das Gesetz ist ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz und setzt ortsnahe Versorgung aufs Spiel.
Das Gesetz zwingt Praxen, Finanzierungslücken zu stopfen, die der Bund auch selbst schafft. Denn er weigert sich, versicherungsfremde Leistungen kostendeckend aus Steuermitteln zu finanzieren, bürdet die Kosten den GKV-Versicherten auf und verschlechtert im Gegenzug die Versorgung. Das ist unhaltbar. Der Zeitdruck, mit dem die Koalition dieses Grundlagengesetz durchbringt, führt zu gravierenden handwerklichen Fehlern, unzureichender Patientenorientierung und verunmöglicht eine sorgfältige Folgenabschätzung. Das Gesetz verschärft gravierend die ohnehin angespannte psychotherapeutische Versorgungslage. Die BPtK setzt alles daran, die Folgen dieses Gesetzes für Patient*innen und Psychotherapeut*innen zu limitieren, drängt auf eine grundlegende Nachbearbeitung und bietet der Politik dafür ihre Kooperation an.
Die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist verfassungsrechtlich begründet. Die jetzt beschlossene Streichung der gesetzlichen Regelung zu einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen darf keinen Raum für Missverständnisse lassen. Die BPtK fordert, noch im September eine gesetzliche Regelung zu beschließen, die Honorarabsenkungen ausschließt und in geeigneter Weise sicherstellt, dass kontinuierlich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gewährleistet bleibt. Es ist nicht hinnehmbar, wenn psychotherapeutische Praxen ihr Recht künftig erneut in langwierigen juristischen Auseinandersetzungen durchsetzen müssen.
Die BPtK fordert eine Evaluierung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten dieser Sparbeschlüsse. Mehr stationäre Behandlungen, längere AU-Zeiten und Krankengeldzahlungen, mehr Erwerbsminderungsberentungen – ein Gesetz, das das Gesundheits- und Sozialsystem insgesamt verteuert, gehört geändert.
Die BPtK anerkennt, dass die Regierungsfraktionen mit dem beschlossenen Entschließungsantrag auf die besonders kritische Lage in der ambulanten Psychotherapie reagiert. Die darin festgelegte extrabudgetäre Vergütung der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und für Behandlungen von schwer psychisch erkrankten Patient*innen und besonders dringlichen Fällen sind erste Korrekturen zum GKV-BStabG. Sie sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Versorgungseinbußen für diese vulnerablen Patientengruppen zu verhindern. Richtig ist auch, dass bereits laufende Behandlungen bis zu deren regulärem Abschluss extrabudgetär vergütet werden. Die festgelegte gesetzliche Regelung im September ist nötig, damit diese Korrekturen zum 01.01.2027 wirksam werden. So wichtig diese Korrekturen aus Sicht der BPtK sind, sie reichen nicht aus, um die unvertretbaren tiefgreifenden Einschnitte zu verhindern, die das GKV-BStabG der Patientenversorgung insgesamt zufügt.“
Lesen Sie hier die Pressemitteilung der BPtK: Gesetz wird die psychotherapeutische Versorgung gravierend verschlechtern - BPtK fordert dringend Korrekturen
Quelle: BPtK (veröffentlicht am 10. Juli 2026)
