Statistisches Bundesamt führt Kostenstrukturerhebung durch – Praxen sind auskunftspflichtig

Was müssen ausgewählte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissen

Das müssen Sie wissen

Foto: Andrey Popov/iStock

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) erhebt jedes Jahr im Herbst Daten zur Kostenstruktur in psychotherapeutischen, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen. Grundlage ist das Gesetz über die Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG). Für die Erhebung wird eine repräsentative Stichprobe von höchstens sieben Prozent aller Vertragspraxen ausgewählt. Die erhobenen Daten werden anschließend auf die Gesamtheit der Praxen hochgerechnet. Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2025 sollen im Sommer 2027 veröffentlicht werden.

Was müssen ausgewählte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissen?

Die Schreiben, die seit Anfang Oktober an die Praxen versandt werden, enthalten die Zugangsdaten für die Online-Befragung. Anschließend haben die Praxen eine Frist von vier Wochen zum Ausfüllen des Fragebogens. Grundlage für die Erhebung ist das Gesetz über Kostenstrukturstatistik. Für die Untersuchung besteht Auskunftspflicht.

Was wird mit den Daten untersucht?

Die Kostenstrukturerhebung liefert wichtige empirische Daten zur wirtschaftlichen Situation psychotherapeutischer Praxen. Erfasst werden unter anderem Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge. Die Ergebnisse fließen in die Berechnung der wirtschaftlichen Gesamtleistung des Gesundheitssektors ein.

Darüber hinaus können die Daten für die Weiterentwicklung der Vergütung vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) herangezogen werden.

Auch für die Praxen selbst können die Ergebnisse interessant sein: Praxisinhabende können die veröffentlichten Daten für betriebswirtschaftliche Vergleiche nutzen. Für Kammern und Berufsverbände bieten die Ergebnisse zudem eine wichtige Grundlage, um die wirtschaftliche Situation der Berufsgruppe zu analysieren und berufspolitisch einzuordnen. Dazu gehört auch die Frage, wie die Kostenstrukturdaten in die Vergütungsberechnung durch den Bewertungsausschuss einfließen.

Hintergrundinformationen und Ergebnisse der letzten Erhebung

Ab Oktober 2026 können auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes Informationen zur aktuellen Erhebung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereichsowie Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich und die Ergebnisse der letzten Erhebung abgerufen werden.

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