Q&A zur psychotherapeutischen Versorgung nach Korrekturen am GKV-BStabG

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Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag mit Verabschiedung der Notfallreform Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beschlossen.
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen informiert die BPtK nun in ihrem überarbeiteten Q&A-Papier über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und ihre Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung und Vergütung.
Die Q&A zu den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und den mit dem Gesetz zur Notfallreform beschlossenen Korrekturen finden Sie hier:
Quelle: BPtK, veröffentlicht am 20. Oktober 2026
