Notfallordner

Vorsorge für den Notfall sollten Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber nicht nur für den privaten Bereich treffen, sondern auch für den Betrieb ihrer Praxis, um beim plötzlichen Ausfall infolge von Krankheit, Unfällen oder gar Tod vorbereitet zu sein.

In der Berufsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (BO-OPK) heißt es in § 24 Absatz 1 dazu: Die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber hat rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beendigung ihrer/seiner Tätigkeit, bei der Auflösung oder der Veräußerung der Praxis - auch für den Todesfall - die Regeln der Datensicherheit gem. § 10 eingehalten werden. Nach § 24 Absatz 3 BO-OPK haben Kammermitglieder dafür Sorge zu tragen, dass bei Praxisübergabe und im Fall des eigenen Unvermögens (Krankheit, Tod) die Dokumentationen sicher verwahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung der Grundsätze der Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.

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Es gibt eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, um einen solchen Notfall bereits vorab so klar zu regeln, dass weder die Patientinnen/Patienten noch die nahen Angehörigen in dieser Zeit hilflos im Regen stehen. 

Zur Vermeidung von Chaos und Hilflosigkeit können Sie einen „Notfallordner“ für die Fälle eines plötzlichen längeren Ausfalls, bei unerwarteter Handlungsunfähigkeit oder gar des Todes erstellen, in dem Ihre Vertrauensperson(en) und/oder Angehörige(n) alle notwendigen Unterlagen und Daten finden, um wichtige Entscheidungen zur Fortführung/Übertragung/Aufgabe der Praxis treffen zu können. Mit einer solchen umfassenden Vorsorge können Praxisinhaberinnen/Praxisinhaber das eigene Lebenswerk, ihre Angehörigen und auch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter schützen.

Wir raten folgende Unterlagen in dem Notfallorder aufzubewahren:

Es ist belanglos, ob Sie diesen Notfallordner in Papierform oder in digitaler Form führen. Wichtig ist nur, dass die Vertrauensperson(en) von der Existenz des Notfallordners weiß/wissen und wo sich dieser befindet. Auch ist eine regelmäßige Prüfung auf die Aktualität der dort befindlichen Vollmachten, Unterlagen, Passwörter, etc. zu achten.