Die ambulante Psychotherapie retten – Die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen muss bleiben!

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung enthält eine für die Psychotherapie zentrale Änderung.

Berufspolitik

Foto: imaginima/iStock

Künftig sollen psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden. Damit würde die bisherige Regelung der extrabudgetären Vergütung entfallen.

Bislang gilt, dass alle erbrachten psychotherapeutischen Leistungen von den Krankenkassen zu festen Honorarsätzen vergütet werden. Diese extrabudgetäre Finanzierung sichert eine vollständige Vergütung jeder einzelnen Leistung.

In der Konsequenz würde die neue Gesetzgebung bedeuten, dass psychotherapeutische Leistungen nur noch bis zu einem bestimmten Gesamtvolumen vollständig vergütet werden. Leistungen, die darüber hinaus erbracht werden, würden lediglich abgestuft oder im Extremfall gar nicht mehr bezahlt. Für jede Therapeutin und jeden Therapeuten ergäbe sich damit faktisch eine Obergrenze an abrechenbaren Therapiesitzungen pro Quartal.

Besonders betroffen wären Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit halbem Kassensitz. Ihr Budget würde strikt auf den Leistungsumfang eines halben Sitzes begrenzt. Bislang ist es hingegen möglich, über dieses rechnerische Maß hinaus Leistungen zu erbringen und auch vergütet zu bekommen.

Wie OPK-Präsident Dr. Gregor Peikert erklärt, „ist die Folge, dass Psychotherapie nur noch in einem wesentlich geringeren Umfang erbracht werden kann. Das Budget für Psychotherapie ist wieder Teil einer gedeckelten Gesamthonorarmenge, die unter allen medizinischen Versorgern aufgeteilt wird. Damit werden psychotherapeutische Vertragsleistungen ersatzlos gestrichen.“

Zum Hintergrund: 2012 wurde beschlossen, die Leistungen der ambulanten Psychotherapie aus dem gedeckelten Budgettopf der Fachärzte herauszunehmen. Diese Regelung hatte zum Ziel, wachsende Versorgungsnachfragen mit bedarfsgerechten Behandlungsangeboten zu begegnen. Immerhin ist in den letzten 14 Jahren geschafft worden, dass mehr Psychotherapeuten in der Bedarfsplanung für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. 

Prognosen bis zum Jahr 2030 zeigen einen steigenden Bedarf an Therapie um voraussichtlich 23 Prozent. Die geplante Änderung jedoch würde die psychotherapeutische Versorgung deutlich verschlechtern. Dann ist damit zu rechnen, dass es weniger ambulante Therapieangebote gibt und die Wartezeiten spürbar länger werden. Erforderliche und im Koalitionsvertrag geplante Verbesserungen der psychotherapeutischen Versorgung würden so nicht nur verhindert, sondern in ihr Gegenteil verkehrt.

„Wir sehen uns in der Verantwortung, für eine verlässliche, hochwertige und langfristig tragfähige Versorgung für psychisch erkrankte Menschen einzutreten“, stellt OPK-Präsident Dr. Gregor Peikert klar. Aus Sicht der OPK besteht unstrittig die Notwendigkeit, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)zu stabilisieren, um auch langfristig eine gute, finanzierbare und sozial faire gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. „Allerdings sehen wir das nicht zum Nachteil der ambulanten Versorgung. Diese ist nicht der Kostentreiber im System, sondern sorgt dafür, dass erkrankte Menschen stabilisiert werden, ihren Alltag bewältigen und arbeiten können.“

OPK-Präsident Dr. Gregor Peikert
Foto: Michael Bader

Wesentlich wirksamer für die Beitragsstabilisierung wäre es, wenn versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern getragen werden müssten. „Es ist bestürzend, dass die Bundesregierung ihren Etat weiterhin auf Kosten der Gesundheitsversorgung entlasten will“, so Peikert.

Im Prozess dieses Gesetzgebungsverfahrens wird die OPK in politischen Gesprächen auf die Folgen dieser Entscheidung aufmerksam machen. 

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