Psychotherapie vor dem Kahlschlag: Neue Sparpläne verschärfen Versorgungskrise

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Sie unterbreitete darin „Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027“.
Zu diesen Empfehlungen gehören weitere Honorarsenkungen für Psychotherapie. Bereits zum 01.04.2026 traten erhebliche Kürzungen in Kraft. Nun sollen psychotherapeutische Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) „rückgeführt“ werden. Damit würde man das Budget für Psychotherapie deckeln.
Werden diese Empfehlungen umgesetzt, droht eine erhebliche Verringerung verfügbarer Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Menschen. Weniger Kapazität führt dann zu weniger Versorgung.
Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer ruft die politisch Verantwortlichen auf: Setzen Sie weiterhin auf unsere bewährte Versorgungsqualität. Schränken Sie die ohnehin schon unter Druck stehende Versorgung nicht noch weiter ein.
Es geht um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Patientinnen und Patienten. Psychisch kranke Menschen brauchen ebenso wie körperlich Kranke eine hochwertige und wohnortnahe ambulante Behandlung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden allenfalls zu kurzfristigen Einsparungen führen. Langfristig erhöhen sie die Krankheitskosten in unserer Gesellschaft.
Lesen Sie dazu auch die Statements von Kolleginnen und Kollegen, welche Folgen die Kürzungen ganz individuell haben.
Die OPK hat sich außerdem an den Protestaktionen beteiligt. Dazu finden Sie hier einen Bericht.