Honorarabsenkungen in der Psychotherapie nicht beanstandet

Grafik: Nuthawut Somsuk/iStock
Wie der Nachrichtendienst schreibt, sei das Ministerium nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtmäßig zustande gekommen ist.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die umstrittene Absenkung psychotherapeutischer Honorare verteidigt. In einem aktuellen Hintergrundpapier stellt das Ministerium klar, dass die Anpassung nicht Teil des geplanten GKV-Spargesetzes sei, sondern auf einem eigenständigen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses beruhe.
Auslöser der Debatte war die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März. Dieser hatte die Bewertungen verschiedener psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt. Betroffen sind unter anderem Einzeltherapien, psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen. Eine Stunde Einzeltherapie wird seitdem mit 114,54 Euro vergütet. Gleichzeitig stiegen die Strukturzuschläge für Praxen um 14,25 Prozent.
Quelle: Ärztlicher Nachrichtendienst vom 02.06.2026 ‘BMG sieht „keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung“ ’