OPK kritisiert Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses - „Diese Entscheidung ist falsch und nicht hinnehmbar.“

Als ein völlig falsches Signal in einer prekären Zeit lehnt die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) die Entscheidung, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll, ab.

Berufspolitik

Foto: kieferpix/iStock

Diese Absenkung hat der Erweiterte Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 11.März 2026 gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben. In der Summe bedeutet das selbst für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine Absenkung der Honorare um circa 2,8 Prozent. Die Krankenkassen hatten initial sogar noch deutlich stärkere Honorarkürzungen gefordert.

OPK-Vizepräsidentin Dr. Sabine Ahrens-Eipper kritisiert: „Diese Entscheidung kommt in einer Situation des wachsenden Drucks, besonders auf die psychotherapeutische Versorgung. In den aktuell krisengeprägten Zeiten haben wir deutlich mehr Anfragen nach Behandlung als wir Psychotherapieplätze vorhalten können. Dieser Beschluss sorgt für völliges Unverständnis bei den Kolleginnen und Kollegen. Wertschätzung und Würdigung der enormen Bedeutung der psychotherapeutischen Versorgung für die psychische Gesundheit sieht anders aus.“

Auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Andrea Benecke findet klare Worte: „Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip. Die psychotherapeutischen Praxen leiden heute schon unter steigenden Kosten und der anhaltenden Inflation. Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen. Doch ausgerechnet für die Fachgruppe der vertragsärztlichen Versorgung mit den mit Abstand niedrigsten Honoraren wird eine solche Absenkung beschlossen. Das ist skandalös.“ „Psychotherapeut*innen werden erneut auf dem Klageweg für eine angemessene Honorierung sorgen müssen.“

Nach den Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) erwirtschaften Psychotherapeut*innen nach Abzug der Praxiskosten einen Überschuss von circa 52 Euro je Arbeitsstunde. Das ist gerade einmal die Hälfte dessen, was Praxisinhaber*innen der hausärztlichen Versorgung bzw. der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt erwirtschaften. Weil psychotherapeutische Leistungen fast vollständig zeitgebunden sind, ist es Psychotherapeut*innen nicht möglich, mehr Behandlungen pro Zeiteinheit durchzuführen.

Aktuell erfolgt eine sachliche Prüfung der Begründung des Erweiterten Bewertungsausschusses. Die BPtK wird sich an die zuständige Rechtsaufsicht, das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wenden, um diesen Beschluss zu beanstanden. „Wir werden das Thema in unseren Bundesländern politisch adressieren“, so OPK-Vizepräsidentin Dr. Ahrens-Eipper weiter. „Diese Entscheidung ist falsch und nicht hinnehmbar.“

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