Geplante Budgetierung der psychotherapeutischen Versorgung muss verhindert werden

Mit Blick auf die am 10. Juli anstehende Abstimmung des Deutschen Bundestages über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz richten die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern eine Gemeinsame Erklärung an die Abgeordneten.

Berufspolitik

©BPtK

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die zwölf Landespsychotherapeutenkammern haben eine Gemeinsame Erklärung verfasst. In ihrem Berliner Appell geben alle Beteiligten ihrer großen Sorge Ausdruck, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung künftig gedeckelt werden soll. Sie fordern die PolitikerInnen auf,

  • die effizienten ambulanten Strukturen der psychotherapeutischen Versorgung als wichtigen Grundstein für ein funktionierendes Gemeinwesen in Stadt und Land zu erhalten und zu stärken,
  • die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, ohne die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu destabilisieren,
  • die vorgesehene Budgetierung und den damit unausweichlich verbundenen substanziellen Verlust von Therapieplätzen zu verhindern und stattdessen die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zukunftsfest zu stärken.

Die vollständige Erklärung lesen Sie hier.


Quelle: BPtK (veröffentlicht am 04. Juli 2026)

OPK-Newsletter

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben und wichtige Informationen immer direkt erfahren?