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Für Weiterbildungsstätten und -befugte - Anforderungen Weiterbildungsinstitute

Anforderungen Weiterbildungsinstitute Voraussetzung für eine Zulassung als „Weiterbildungsinstitut OPK“ eine Zulassung als Weiterbildungsstätte in einem Gebiet und einem anerkannten Psychotherapieverfahren. Zusätzlich muss ein Weiterbildungsinstitut über die Weiterbildung an der eigenen Weiterbildungsstätte hinaus auch in der Lage sein, für andere Weiterbildungsstätten curricular…

Für Weiterbildungsstätten und -befugte

    Die Weiterbildung findet grundsätzlich an Weiterbildungsstätten unter der verantwortlichen Leitung von der OPK für die Weiterbildung befugten Kammermitglieder statt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte und –befugte sind in der Weiterbildungsordnung PT geregelt. Wenn Sie eine Zulassung als Weiterbildungsstätte und/oder Weiterbildungsbefugte…

WB-Stätten/ WB-Befugte

Wenn Sie eine Zulassung als Weiterbildungsstätte und/oder Weiterbildungsbefugte anstreben, ist es notwendig, dass Sie zum einen verdeutlichen, wie die Stätte als psychotherapeutische Versorgungseinrichtung arbeitet. Zum anderen müssen Sie darstellen, wie die Weiterbildung dort gestaltet und konzipiert wird. Dazu gehören auch Informationen zu den an der Weiterbildung beteiligten Personen. Bitte…

Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten - FAQ

FAQ Wo ist die Weiterbildung geregelt? In der Weiterbildungsordnung (WBO PT) wird geregelt, welche Voraussetzungen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten erfüllen müssen, um den Titel Fachpsychotherapeutin/Fachpsychotherapeut zu erhalten. Dafür wurde vom Deutschen Psychotherapeutentag eine Musterweiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet, die mit einigen Abweichungen von den…

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Kontakt - Kontaktinformationen

Kontaktinformationen Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Goyastraße 2d 04105 Leipzig Telefon: 0341 - 462 432 0 Telefax: 0341 - 462 432 19 E-Mail senden   Sie erreichen die Geschäftsstelle: Montag  –  Donnerstag  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Aufgaben/Organigramm

Die OPK wurde 2007 gegründet. Gegenwärtig haben wir zirka 7.300 Mitglieder. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die OPK Aufgaben in der Selbstverwaltung, die sonst staatlich übernommen würden. Wir arbeiten dafür eng mit unserer Aufsichtsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie anderen für Gesundheit…

Neuigkeit

OPK vor Ort 2025: Herausforderungen und Chancen der Qualitätssicherung in der Psychotherapie

Unter dem Titel „Fehler, Feedback, Fortschritt – Was ist Behandlungsqualität?" beschäftigen wir uns mit der Qualitätssicherung in der Psychotherapie, die sich angesichts aktueller gesundheitspolitischer Anforderungen in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess befindet.

Aufgaben/Organigramm - Aufgaben/Organigramm

Aufgaben/Organigramm Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) ist die Berufsvertretung aller Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PT) in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und…