Wir laden Sie herzlich zum Ostdeutschen Psychotherapeutentag am 5./6. März 2027 nach Leipzig ein. Schnappen Sie sich jetzt noch die letzten Frühbucher-Tickets.
Ob als Sachverständige oder Zeugen - PsychotherapeutInnen können in verschiedenen Rollen vor Gericht auftreten. Welche Rechte und Pflichten sie dabei haben, wurde in der letzten Veranstaltung von "Fokus Berufsrecht und -ethik" erläutert.
Hinweise zur Beschwerde
Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet. Anonyme Beschwerden können nicht berücksichtigt werden. Wir bearbeiten Beschwerden gegen Ärztinnen und Ärzte und prüfen, ob das unseren Mitgliedern obliegende Berufsrecht verletzt worden ist oder nicht, siehe Merkblatt. Eine weitergehende juristische Bewertung oder eine allgemeine Patientenberatung zu…
Darüber hinaus können Sie Ihre Patientinnen und Patienten schützen, indem Sie den Ausschluss der Öffentlichkeit anregen. Als Begründung können Sie vorlegen, dass der persönliche bzw. intime Lebensbereich der/des Betroffenen einbezogen ist.
Zuletzt sollte die eigene Aussage gut vorbereitet werden, so dass Sie vor Gericht Ihre Kompetenz erläutern, Souveränität zeigen und transparent…
2. Psychotherapeut/innen als Gutachter/innen
Eine weitere Rolle, die Sie als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor Gericht einnehmen können, ist die der/des Sachverständigen, auch Gutachterin/Gutachter genannt. Hierzu vertieft qualifizierende Fortbildungen werden zum Beispiel von der OPK angeboten.
Im Vergleich zur Aufgabe als sachverständige Zeugin/sachverständiger Zeuge eigene…
1. Psychotherapeut/innen als sachverständige Zeuginnen/Zeugen
In Ihrem Berufsalltag treten Sie als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten früher oder später auch mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten in Kontakt. Eine Rolle ist dabei die der sachverständigen Zeugin/des sachverständigen Zeugen. Durch fehlende Vorerfahrung kann es zu Fragen und Unsicherheiten kommen. Im Folgenden soll auf…
PsychotherapeutInnen vor Gericht
PsychotherapeutInnen können vor Gericht in unterschiedlichen Rollen auftreten: als ZeugInnen oder als GutachterInnen. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.
In Bezug auf die Schweigepflichtsentbindung sollten Sie Folgendes beachten:
Wenn die Schweigepflichtsentbindung vorliegt, besteht das Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr. Sie unterliegen dann der Aussage- und Wahrheitspflicht. Überprüfen Sie dabei unbedingt, dass eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Schweigepflichtsentbindungen im KJP-Bereich müssen grundsätzlich von allen…