Suche

Suchergebnis

337 Treffer

Soziale und finanzielle Hilfen - Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung In Katastrophenfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung wichtige Aufgaben – insbesondere zum Schutz und zur Unterstützung von Einsatzkräften, Ersthelfern sowie betroffenen Versicherten, wie z.B.: medizinische Versorgung Rehabilitation Verletztengeld oder Renten Hinterbliebenenversorgung im Todesfall Weiterführende Informationen und Ansprechpartner…

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Soziale und finanzielle Hilfen im Katastrophenfall Das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) regelt Leistungen für Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis – z.B. Gewalt, Terror, Krieg oder Impfschäden – gesundheitlich beeinträchtigt wurden. Diese beinhalten u.a. Schnelle Hilfen, psychosoziale Betreuung sowie die Versorgung an Traumaambulanzen. Die Gesetzliche Unfallversicherung…

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Wer erhält psychosoziale Notfallversorgung? Die Strukturen der PSNV werden angeboten für:  Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene Zeugen und/oder Vermissende Einsatzkräfte (Feuerwehr & Polizei) nach schweren Unglücken und Notfällen mit dem Ziel der: Prävention und Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen Aktivierung von Ressourcen Angemessenen Behandlung von…

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) - Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen. Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) hilft in diesen kritischen Lebenssituationen, mit der Belastung zurecht zu kommen.

Startseite

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten spielen eine zentrale Rolle in Zeiten von Krisen, Katastrophen und veränderten sicherheitspolitischen Lagen. Die OPK engagiert sich für eine strukturierte, koordinierte und zukunftsfähige Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) unter Beteiligung unseres Berufsstandes. Alles über PSNV

Im Notfall - Rettungsdienst

Rettungsdienst In akuten psychischen Notfällen, insbesondere, wenn Gefahr für Sie selbst oder andere besteht, rufen Sie umgehend den Rettungsdienst (Telefon 112) oder die Polizei (Telefon 110)!

Geschäftsstelle

Weiterbildung Telefon: 0341 - 462 432 81 E-Mail senden

Geschäftsstelle

Veranstaltungsmanagement Telefon: 0341 - 462 432 83 E-Mail senden

Geschäftsstelle

Sekretariat Telefon: 0341 - 462 432 0 E-Mail senden