Impressumspflicht
Ihre Internetpräsenz als Kammermitglied muss ein Impressum vorweisen. Hier finden Sie die gesetzlichen Vorschriften für die Ausgestaltung des Impressums.
Kontakt
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Notfallordner für die Praxis
Um beim plötzlichen Ausfall infolge von Krankheit, Unfällen oder gar Tod vorbereitet zu sein, sollten Sie einiges beachten.
Einsichtsrecht in die Patientenakte
Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Die genauen Regelungen und was zu beachten ist, lesen Sie hier.
Alles was Recht ist
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen Informationen zu häufigen Fragen zusammen. Diese bieten juristische Hilfestellung zu berufsrechtlich relevanten Situationen aus dem psychotherapeutischen Alltag.
In der Berufsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (BO-OPK) heißt es in § 24 Absatz 1 dazu: Die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber hat rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beendigung ihrer/seiner Tätigkeit, bei der Auflösung oder der Veräußerung der Praxis - auch für den Todesfall - die Regeln der Datensicherheit gem. § 10 eingehalten werden. Nach § 24 Absatz 3 BO-OPK…
Es gibt eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, um einen solchen Notfall bereits vorab so klar zu regeln, dass weder die Patientinnen/Patienten noch die nahen Angehörigen in dieser Zeit hilflos im Regen stehen.
Zur Vermeidung von Chaos und Hilflosigkeit können Sie einen „Notfallordner“ für die Fälle eines plötzlichen längeren Ausfalls, bei unerwarteter Handlungsunfähigkeit oder gar…
Wir raten folgende Unterlagen in dem Notfallorder aufzubewahren:
1. Unternehmervollmacht Durch die Unternehmervollmacht wird eine bestimmte Person ermächtigt - für den plötzlichen Eintritt der (vorübergehenden) Geschäftsunfähigkeit/des Todes - unternehmerisch die Praxis fortzuführen. Bei einer solchen Vollmacht ist es absolut wichtig, dass diese klar formuliert in welchem Umfang und…
Es ist belanglos, ob Sie diesen Notfallordner in Papierform oder in digitaler Form führen. Wichtig ist nur, dass die Vertrauensperson(en) von der Existenz des Notfallordners weiß/wissen und wo sich dieser befindet. Auch ist eine regelmäßige Prüfung auf die Aktualität der dort befindlichen Vollmachten, Unterlagen, Passwörter, etc. zu achten.
Vorsorge für den Notfall sollten Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber nicht nur für den privaten Bereich treffen, sondern auch für den Betrieb ihrer Praxis, um beim plötzlichen Ausfall infolge von Krankheit, Unfällen oder gar Tod vorbereitet zu sein.