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Impressumspflicht

Nach § 23 Absatz 4 Berufsordnung OPK muss die Internetpräsenz den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ehemals Telemediengesetz (TMG), sowie § 18 Medienstaatsvertrag (MStV). Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass NutzerInnen von Anbieterseiten wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.

Praxisschild

Damit es bei der Ankündigung nicht zu Verwechslung zwischen Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkten kommt, muss im Falle eines Tätigkeitsschwerpunktes die Ankündigung mit dem Zusatz „Tätigkeitsschwerpunkt“ erfolgen (§ 2 Absatz 3, Satz 3 Berufsordnung).  PatientInnen sind darauf angewiesen, dass Bezeichnungen, von denen sie sich bei der Auswahl der Praxis leiten lassen, nicht…

Material /Video Anfrageformular - Videoaufzeichnung „Psychotherapeutische Versorgung nach Großschadensereignissen“

Videoaufzeichnung „Psychotherapeutische Versorgung nach Großschadensereignissen“ Bitte füllen Sie das Formular aus, um Ihren Link zur Video-Aufzeichnung zu erhalten. Vielen Dank!

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. Die PSNV-Maßnahmen gliedern sich in: psychische Erste Hilfe psychosoziale (Akut-)Hilfen heilkundliche Interventionen. Die PSNV hilft in kritischen…

Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Mit dem Erhalt der Approbation können Sie mit der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung beginnen. Sie dauert mindestens 5 Jahre und findet grundsätzlich in hauptberuflicher, vergüteter Tätigkeit statt. Es müssen je 2 Jahre im stationären und ambulanten Versorgungsbereich abgeleistet werden. 1 Jahr kann frei gewählt und auch im institutionellen Bereich abgeleistet werden. Wichtig: Die…

Für Weiterbildungsstätten und -befugte - Anforderungen Weiterbildungsbefugte

Anforderungen Weiterbildungsbefugte Weiterbildungsbefugte verantworten die inhaltliche Gestaltung der Weiterbildung und sind zentrale Ansprechperson für die Kammer. Sie sind fachlich und persönlich geeignet und leiten die Weiterbildung persönlich. Befugte planen den Fortgang der Weiterbildung, führen Zwischenstandsgespräche und dokumentieren erworbene Kompetenzen und Zeiten im…

Neuigkeit

Erweiterte Länderfachkonferenz: Austausch der Heilberufe- und Psychiatriereferate mit der OPK

Im Mittelpunkt der Konferenz stand die fachpsychotherapeutische Weiterbildung. Die Länder wollen nun gemeinsam eine Initiative für eine bundesweite Finanzierungsregelung anstoßen.

Fachsprachenprüfung

Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs als Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist eine Voraussetzung, dass Antragstellende über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (vgl. § 2 Absatz 1 Nr. 4, § 3 Absatz 1 Nr. 4 PsychThG). Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz…

Versorgungswerk

Die OPK hat sich 2010 dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Mit Beginn der Mitgliedschaft in der OPK beginnt für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, automatisch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, unabhängig davon, ob eine selbstständige oder angestellte Tätigkeit ausgeübt…

ePtA - Aktuell zugelassene Kartenhersteller (Vertrauensdienste-Anbieter)

Aktuell zugelassene Kartenhersteller (Vertrauensdienste-Anbieter)