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Für PP & KJP - Zulassung zur mündlichen Prüfung „Klinische Neuropsychologie“

Zulassung zur mündlichen Prüfung „Klinische Neuropsychologie“ Wenn Sie eine Zusatzbezeichnung erlangen wollen, müssen Sie nach Abschluss der Weiterbildung eine ca. 30-minütige mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission bei der OPK ablegen.  Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung für den Bereich „Klinische Neuropsychologie“ nutzen Sie bitte das Antragsformular.

Patientenrechte & Beschwerdeverfahren - Patientenrechte

Patientenrechte Unter Patientenrechten versteht man die Rechte, die Ihnen im Behandlungsverhältnis zustehen. Darunter zählen z.B. Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen Recht auf Information und Aufklärung Recht auf Selbstbestimmung Geregelt werden diese im Patientenrechtegesetz. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber für Patientenrechte der Bundesregierung oder beim…

Curriculare Fortbildungen - Antragseinreichung

Antragseinreichung Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag zur Anerkennung Ihrer Fortbildungsqualifikation/en und die Eintragung in die speziellen Listen mit allen Nachweisen an: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Goyastraße 2d 04105 Leipzig Für Fragen stehen wir Ihnen zu den telefonischen Sprechzeiten der Geschäftsstelle unter 0341 - 462 432 0 zur Verfügung.

Curriculare Fortbildungen - Psychoonkologie

Psychoonkologie Die Richtlinie „Psychoonkologie OPK" umfasst 100 Unterrichtseinheiten strukturierte theoretische und praktische Fortbildung. Neben der Vermittlung von medizinischen und psychoonkologischen Grundlagen sowie relevanten Kenntnissen der Versorgungsstrukturen liegt der Fokus auf der Vermittlung von spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in Diagnostik und Intervention. So…

Curriculare Fortbildungen - Curriculare Fortbildungen

Curriculare Fortbildungen Die OPK hat als curriculare Fortbildungen die Psychoonkologie, Psychotraumatherapie und Sachverständigentätigkeit in Richtlinien geregelt, um diese Spezialisierungen zu fördern und fachliche Standards zu setzen. Sie können sich hier eine Fortbildungsqualifikation durch die Kammer anerkennen lassen, wenn Sie die Anforderungen erfüllen und sich außerdem in die…

Rechtliches - Rechtliches

Rechtliches Die rechtlichen Grundlagen für die OPK und ihre Mitglieder ergeben sich aus dem Bundesrecht, insbesondere dem Psychotherapeutengesetz, dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und dem Sächsischen Heilberufekammergesetz. Darauf bauen die Hauptsatzung sowie alle weiteren Ordnungen der OPK auf.

Ihre Anmeldung in der OPK

Sie müssen sich innerhalb eines Monats schriftlich anmelden, wenn Sie  Ihre Approbation erhalten haben, eine berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet der OPK aufnehmen oder Ihren Hauptwohnsitz in das Zuständigkeitsgebiet der OPK verlegen und Ihren Beruf nicht ausüben.  Sie müssen sich in diesen Fällen anmelden unabhängig davon, ob Sie bereits Mitglied in einer anderen…

Impressum

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Anschrift: Goyastraße 2d, 04105 Leipzig Telefon: 0341 - 462 432 0 Telefax: 0341 - 462 432 19 E-Mail: info(at)opk-info.de USt-ID:  DE296348425 (Bitte beachten Sie: Um Spam zu vermeiden, wurde '(at) statt '@' verwendet. Bitte ersetzen Sie in Ihrer E-Mail '(at)' wieder durch '@'.)  Die Ostdeutsche…

Kontakt - Sprechen Sie mit Ihrem Vorstand

Sprechen Sie mit Ihrem Vorstand Jeden Mittwoch von 11:00 bis 13:00 Uhr steht Ihnen ein Mitglied des Vorstands telefonisch zur Verfügung: 0341 – 462 432 15 Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Anliegen, Ideen oder Vorschläge direkt und persönlich zu besprechen.