Sprechen Sie mit Ihrem Vorstand
Jeden Mittwoch von 11:00 bis 13:00 Uhr steht Ihnen ein Mitglied des Vorstands telefonisch zur Verfügung: 0341 – 462 432 15
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Anliegen, Ideen oder Vorschläge direkt und persönlich zu besprechen.
Nach § 23 Absatz 4 Berufsordnung OPK muss die Internetpräsenz den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ehemals Telemediengesetz (TMG), sowie § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass NutzerInnen von Anbieterseiten wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.
Damit es bei der Ankündigung nicht zu Verwechslung zwischen Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkten kommt, muss im Falle eines Tätigkeitsschwerpunktes die Ankündigung mit dem Zusatz „Tätigkeitsschwerpunkt“ erfolgen (§ 2 Absatz 3, Satz 3 Berufsordnung).
PatientInnen sind darauf angewiesen, dass Bezeichnungen, von denen sie sich bei der Auswahl der Praxis leiten lassen, nicht…
Videoaufzeichnung „Psychotherapeutische Versorgung nach Großschadensereignissen“
Bitte füllen Sie das Formular aus, um Ihren Link zur Video-Aufzeichnung zu erhalten. Vielen Dank!
Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. Die PSNV-Maßnahmen gliedern sich in:
psychische Erste Hilfe psychosoziale (Akut-)Hilfen heilkundliche Interventionen.
Die PSNV hilft in kritischen…
Mit dem Erhalt der Approbation können Sie mit der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung beginnen. Sie dauert mindestens 5 Jahre und findet grundsätzlich in hauptberuflicher, vergüteter Tätigkeit statt. Es müssen je 2 Jahre im stationären und ambulanten Versorgungsbereich abgeleistet werden. 1 Jahr kann frei gewählt und auch im institutionellen Bereich abgeleistet werden.
Wichtig: Die…
Im Mittelpunkt der Konferenz stand die fachpsychotherapeutische Weiterbildung. Die Länder wollen nun gemeinsam eine Initiative für eine bundesweite Finanzierungsregelung anstoßen.
Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs als Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist eine Voraussetzung, dass Antragstellende über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (vgl. § 2 Absatz 1 Nr. 4, § 3 Absatz 1 Nr. 4 PsychThG).
Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz…
Die OPK hat sich 2010 dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen.
Mit Beginn der Mitgliedschaft in der OPK beginnt für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, automatisch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, unabhängig davon, ob eine selbstständige oder angestellte Tätigkeit ausgeübt…