Fortbildungszertifikat
Das Fortbildungszertifikat der OPK ist die Bestätigung über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung. Es wird auf Antrag ausgestellt, wenn Sie innerhalb eines der Antragstellung vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren (Nachweiszeitraum) mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen können. Nutzen Sie bitte dafür das entsprechende Formular.
Zum Formular
Fortbildung
Fortbildungsverpflichtung Fortbildungsverpflichtung Anforderung Punktekonto / Registrierung Fortbildungspunkte Online-Antrag Antrag auf Anerkennung einer nicht akkreditierten Fortbildungsveranstaltung PDF Fortbildungszertifikat Fortbildungszertifikat der OPK Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats PDF Online-Antrag…
PiA-SprecherInnen
Die PiA-SprecherInnen sind die Schnittstelle zwischen den PiA in den OPK-Ländern, den Ausbildungsinstituten und der Kammer sowie den PiA-Sprecherinnen und Sprechern anderer Bundesländer. Sie setzen sich auf unterschiedlichen Ebenen unter anderem für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in den Ausbildungsinstituten und für berufspolitische Themen der (zukünftigen)…
So finden Sie uns
Adresse: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Goyastraße 2d 04105 Leipzig
Routenplaner: Google Maps
Anreise mit der Straßenbahn
Nehmen Sie die Straßenbahnlinie 4 vom Hauptbahnhof in Richtung Gohlis. Steigen Sie an der Haltestelle „Am Mückenschlößchen“ aus. Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zur Geschäftsstelle.
Bei Anreise mit dem PKW
Bitte beachten…
Ihre Aufgabe als PsychotherapeutIn
In Ausnahmefällen kann der Einsatz in der Akutphase notwendig sein. In der Regel kommen Sie jedoch erst in der mittel- und langfristigen Versorgung zum Einsatz. Dabei benötigen wir Ihre Unterstützung bei der Versorgung Betroffener. Wir führen deshalb sogenannte „Notfalllisten“, auf die Sie sich bei Interesse gerne eintragen lassen können. Sie erklären…
Anforderungen Weiterbildungsinstitute
Voraussetzung für eine Zulassung als „Weiterbildungsinstitut OPK“ eine Zulassung als Weiterbildungsstätte in einem Gebiet und einem anerkannten Psychotherapieverfahren. Zusätzlich muss ein Weiterbildungsinstitut über die Weiterbildung an der eigenen Weiterbildungsstätte hinaus auch in der Lage sein, für andere Weiterbildungsstätten curricular…
Anforderungen Weiterbildungsstätten
Die Weiterbildungsstätte muss die in der WBO PP/KJP gestellten zeitlichen, inhaltlichen, personellen und materiellen Anforderungen erfüllen und eine strukturierte Weiterbildung vorhalten können.
Sie muss dafür u.a. sicherstellen, dass
für den von ihr durchgeführten Weiterbildungsabschnitt die erforderliche theoretische Qualifizierung,…
Die Weiterbildung findet grundsätzlich an Weiterbildungsstätten unter der verantwortlichen Leitung von der OPK für die Weiterbildung befugten Kammermitglieder statt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte und –befugte sind in der Weiterbildungsordnung PT geregelt.
Wenn Sie eine Zulassung als Weiterbildungsstätte und/oder Weiterbildungsbefugte…