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Ausbildung & Studium - Ausbildung und Studium

Ausbildung und Studium Bisher fand die Ausbildung zur/zum PP/KJP postgradual mit anschließender Approbationsprüfung statt. Seit dem 01.09.2020 muss jede/r, die/der Psychotherapeutin/Psychotherapeut werden möchte, ein universitäres Masterstudium mit Approbation absolvieren. Für beide Gruppen haben wir hier wichtige Informationen zusammengestellt.

Fachsprachenprüfung

Auf Ersuchen der Approbationsbehörden der OPK-Länder wird die Prüfung, ob Berufsangehörige über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlich sind (Fachsprachenprüfung), bei der OPK durchgeführt. Fachsprachenprüfungen finden in der Geschäftsstelle der OPK in 04105 Leipzig, Goyastr. 2d statt.

ePtA

Als ein Bestandteil der Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht er es Ihnen, sich gegenüber Computersystemen auszuweisen („authentifizieren"), elektronische Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtswirksam zu unterschreiben und sie für den Versand über Datenleitungen beispielsweise an die Kassenärztlichen Vereinigungen sicher zu verschlüsseln. Ihre für diese…

Mitgliedschaft in der OPK

Die Mitgliedschaft in der OPK ist gesetzlich gemäß „Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ vorgeschrieben. Kammermitglieder sind alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Jugendlichenpsychotherapeuten (nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31.08.2020…

Kontakt

Presseanfragen: Telefon: 0341 - 462 432 26 E-Mail senden

Für PP & KJP - Prüfung der Gleichwertigkeit von vorhandenen Qualifikationen

Prüfung der Gleichwertigkeit von vorhandenen Qualifikationen Wenn Sie als Kammermitglied bereits Qualifikationen in Bereichen haben, die neu in die Weiterbildungsordnung PP/KJP aufgenommen wurden (das sind alle Bereiche außer „Klinische Neuropsychologie“), können diese für die Zusatzbezeichnung anerkannt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Prüfung der Anerkennung der jeweiligen…