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Ihre Anmeldung in der OPK

Sie müssen sich innerhalb eines Monats schriftlich anmelden, wenn Sie  Ihre Approbation erhalten haben, eine berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet der OPK aufnehmen oder Ihren Hauptwohnsitz in das Zuständigkeitsgebiet der OPK verlegen und Ihren Beruf nicht ausüben.  Sie müssen sich in diesen Fällen anmelden unabhängig davon, ob Sie bereits Mitglied in einer anderen…

Impressum

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Anschrift: Goyastraße 2d, 04105 Leipzig Telefon: 0341 - 462 432 0 Telefax: 0341 - 462 432 19 E-Mail: info(at)opk-info.de USt-ID:  DE296348425 (Bitte beachten Sie: Um Spam zu vermeiden, wurde '(at) statt '@' verwendet. Bitte ersetzen Sie in Ihrer E-Mail '(at)' wieder durch '@'.)  Die Ostdeutsche…

Kontakt - Sprechen Sie mit Ihrem Vorstand

Sprechen Sie mit Ihrem Vorstand Jeden Mittwoch von 11:00 bis 13:00 Uhr steht Ihnen ein Mitglied des Vorstands telefonisch zur Verfügung: 0341 – 462 432 15 Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Anliegen, Ideen oder Vorschläge direkt und persönlich zu besprechen.

Impressumspflicht

Nach § 23 Absatz 4 Berufsordnung OPK muss die Internetpräsenz den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ehemals Telemediengesetz (TMG), sowie § 18 Medienstaatsvertrag (MStV). Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass NutzerInnen von Anbieterseiten wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.

Praxisschild

Damit es bei der Ankündigung nicht zu Verwechslung zwischen Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkten kommt, muss im Falle eines Tätigkeitsschwerpunktes die Ankündigung mit dem Zusatz „Tätigkeitsschwerpunkt“ erfolgen (§ 2 Absatz 3, Satz 3 Berufsordnung).  PatientInnen sind darauf angewiesen, dass Bezeichnungen, von denen sie sich bei der Auswahl der Praxis leiten lassen, nicht…

Material /Video Anfrageformular - Videoaufzeichnung „Psychotherapeutische Versorgung nach Großschadensereignissen“

Videoaufzeichnung „Psychotherapeutische Versorgung nach Großschadensereignissen“ Bitte füllen Sie das Formular aus, um Ihren Link zur Video-Aufzeichnung zu erhalten. Vielen Dank!

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. Die PSNV-Maßnahmen gliedern sich in: psychische Erste Hilfe psychosoziale (Akut-)Hilfen heilkundliche Interventionen. Die PSNV hilft in kritischen…

Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Mit dem Erhalt der Approbation können Sie mit der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung beginnen. Sie dauert mindestens 5 Jahre und findet grundsätzlich in hauptberuflicher, vergüteter Tätigkeit statt. Es müssen je 2 Jahre im stationären und ambulanten Versorgungsbereich abgeleistet werden. 1 Jahr kann frei gewählt und auch im institutionellen Bereich abgeleistet werden. Wichtig: Die…

Neuigkeit

Erweiterte Länderfachkonferenz: Austausch der Heilberufe- und Psychiatriereferate mit der OPK

Im Mittelpunkt der Konferenz stand die fachpsychotherapeutische Weiterbildung. Die Länder wollen nun gemeinsam eine Initiative für eine bundesweite Finanzierungsregelung anstoßen.