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PTJ & Länderseiten

Das PTJ erscheint vier Mal im Jahr für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammern in Deutschland. Im Redaktionsbeirat arbeiten Dr. Sabine Ahrens-Eipper und Dr. Andrea Walter als Vertreterinnen der OPK mit. Sie können die Zeitschrift auch als Online-Ausgabe lesen.

Fortbildung - Fortbildung

Fortbildung Alle Kammermitglieder müssen sich regelmäßig fortbilden, um ihre Kompetenz zu erhalten, weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Dies gewährleistet eine hochwertige Patientenversorgung.

Fortbildung

Die Fortbildungsinhalte sollten sich aus Theorie, praktisch-klinischer Tätigkeit sowie Reflexion der psychotherapeutischen Tätigkeit zusammensetzen. Die Fortbildung kann unter anderem erfolgen durch: Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Symposien und Vorträgen Teilnahme an Workshops und Seminaren Supervision, Intervision, Qualitätszirkel, Fallkonferenzen Mediengestützte Fortbildungen…

Fortbildung - Fortbildungsverpflichtung

Fortbildungsverpflichtung Alle Mitglieder der OPK, die ihren Beruf ausüben, sind nach § 15 Berufsordnung OPK zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen sich in dem Umfang beruflich fortbilden, der zur Erhaltung und Entwicklung der für ihre Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig ist. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht kann durch das…

ePtA - Elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA)

Elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA) Der ePtA ist ein persönliches, nicht an andere übertragbares Ausweisdokument in Kreditkartenformat.

Für PiA - Klinikumfrage des PiA-SprecherInnen-Teams

Klinikumfrage des PiA-SprecherInnen-Teams PiA leisten mit 1.800 Stunden Praktischer Tätigkeit (PT1 & PT2) einen unverzichtbaren Beitrag zur (teil-)stationären psychotherapeutischen Versorgung. Die Suche nach einer geeigneten Klinikstelle stellt jedoch eine erhebliche Herausforderung dar und die Arbeitsbedingungen variieren stark. Vor diesem Hintergrund initiierte das…

Kammerversammlung

Alle fünf Jahre wählen die Kammermitglieder die Vertreterinnen und Vertreter ihres Bundeslandes für die Kammerversammlung. Sie besteht aus 35 Mitgliedern - sieben pro Bundesland. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand und die Mitglieder der Ausschüsse sowie die Bundesdelegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag aus ihrer Mitte.

Kammerversammlung - Kammerversammlung

Kammerversammlung Die Kammerversammlung ist die demokratische Vertretung der OPK-Mitglieder und beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kammer.