Prüfung der Gleichwertigkeit von vorhandenen Qualifikationen
Wenn Sie als Kammermitglied bereits Qualifikationen in Bereichen haben, die neu in die Weiterbildungsordnung PP/KJP aufgenommen wurden (das sind alle Bereiche außer „Klinische Neuropsychologie“), können diese für die Zusatzbezeichnung anerkannt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Prüfung der Anerkennung der jeweiligen…
Die OPK beaufsichtigt die Berufsausübung ihrer Mitglieder. Diese müssen sich an die in der Berufsordnung der OPK festgeschriebenen berufsrechtlichen Pflichten halten.
PatientInnen, die den Verdacht haben, dass ihr/e behandelnde/r PsychotherapeutIn durch ihr/sein Verhalten möglicherweise gegen Berufspflichten verstoßen hat, können sich mit einer Beschwerde an die OPK wenden.…
Ein neuer Anfang: Mit viel Herzblut und Engagement haben wir unsere Kammerwebsite für Sie neu gestaltet. Sie ist nun klarer, moderner und voller erhellender Inhalte, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern sollen. Jetzt ist es so weit: Premiere.
Wir laden Sie herzlich ein, sich umzusehen und neue Funktionen kennenzulernen!
Die Bereichsweiterbildung findet an Weiterbildungsstätten unter der verantwortlichen Leitung von der OPK für die Weiterbildung befugten Kammermitglieder statt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte und –befugte sind in der Weiterbildungsordnung PP/KJP geregelt.
Im Notfall
Hier finden Sie einen Überblick über verschiedene Hilfsangebote im Notfall. Die aufgelisteten Anlaufstellen bieten schnelle, vertrauliche und professionelle Hilfe – telefonisch, online oder vor Ort. Zögern Sie nicht, diese Angebote in Anspruch zu nehmen.