Ein weiteres Versorgungselement ist die Traumaambulanz. Hier können Menschen nach einer Gewalttat oder einem anderen traumatischen Ereignis kurzfristig psychologische Hilfe erhalten. Ihre Ziele sind:
Frühe Intervention: Schnelle psychische Stabilisierung nach dem Ereignis Vermeidung langfristiger seelischer Schäden (wie z. B. einer posttraumatischen Belastungsstörung – PTBS) Überbrückung…
Gesetzliche Unfallversicherung
In Katastrophenfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung wichtige Aufgaben – insbesondere zum Schutz und zur Unterstützung von Einsatzkräften, Ersthelfern sowie betroffenen Versicherten, wie z.B.:
medizinische Versorgung Rehabilitation Verletztengeld oder Renten Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner…
Soziale und finanzielle Hilfen im Katastrophenfall
Das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) regelt Leistungen für Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis – z.B. Gewalt, Terror, Krieg oder Impfschäden – gesundheitlich beeinträchtigt wurden. Diese beinhalten u.a. Schnelle Hilfen, psychosoziale Betreuung sowie die Versorgung an Traumaambulanzen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung…
Wer erhält psychosoziale Notfallversorgung? Die Strukturen der PSNV werden angeboten für:
Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene Zeugen und/oder Vermissende Einsatzkräfte (Feuerwehr & Polizei) nach schweren Unglücken und Notfällen
mit dem Ziel der:
Prävention und Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen Aktivierung von Ressourcen Angemessenen Behandlung von…
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen. Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) hilft in diesen kritischen Lebenssituationen, mit der Belastung zurecht zu kommen.
Rettungsdienst
In akuten psychischen Notfällen, insbesondere, wenn Gefahr für Sie selbst oder andere besteht, rufen Sie umgehend den Rettungsdienst (Telefon 112) oder die Polizei (Telefon 110)!