Wirtschaftspläne
Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Haushalts- und Kassenordnung ist der Wirtschaftsplan in elektronischer Form auf der Internetseite der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer bekannt zu machen.
Approbationsbehörden/ Landesprüfungsämter Bitte klicken Sie auf Ihr Bundesland, um zu Ihrer zuständigen Approbationsbehörde/Landesprüfungsamt zu gelangen:
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Sachsen-Anhalt
Thüringen Ausbildungsinstitute Die Zuständigkeit für die staatliche Anerkennung der Ausbildungsinstitute obliegt den jeweiligen Landesbehörden (gemäß § 6…
Die Kammer plant eine grundlegende Reform der Beitragssystematik: Künftig soll es deutlich abgestuftere Beitragsklassen geben. Diese sollen Mitgliedern mit geringeren Einkommen Entlastungen bringen.